Das Studierendenparlament

StuPa

Das Parlament der Studierendenschaft wird von allen Studenten gewählt und vertritt all diese. Diese Vertretung richtet sich nach gegenüber anderen Stellen innerhalb der Universität und die Universität selbst. Des Weiteren nach außen zur Bevölkerung und der Gesellschaft.

Das StuPa vermittelt den Willen der Studierenden in der Vertretung. Eine demokratische Auseinandersetzung der Themen innerhalb des Parlaments dient dabei der Legitimation der Entscheidungen. Das StuPa bewilligt Förderanträge von Initiativen oder anderen Gremien und kann so entscheidende politische Richtungen vorgeben. Es wird jährlich im Juni gewählt. Dabei ist die Aufstellung als gemeinsame Liste möglich oder als Einzelkandidat. Im Parlament ist der Zusammenschluss zu einer Fraktion entsprechend der angetretenen Listen üblich.
Die Aufgaben des StuPas sind in der Satzung der Studierendenschaft bestimmt.
Die Pflichten der Abgeordneten sind nach Art. 9 III Satzung der Studierendenschaft. Die Abgeordneten sind verpflichtet, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen und sollen in mindestens einem Ausschuss aktiv mitwirken. Bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen kann das StuPa Abgeordnete mit absoluter Mehrheit ihres Mandates entheben.
Das Nähere regelt die GO StuPa.

Die Aufgaben werden in Art. 10 weiter ausgeführt.
Art. 10 Aufgaben:
(1) Die Aufgaben des StuPa richten sich nach § 16 Abs. 1 S. 4 und 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, sofern diese Satzung nicht eine andere Regelung trifft. Ansonsten sind Aufgaben des StuPa insbesondere:

a) Grundsatzentscheidungen über aktuelle Belange der Studierendenschaft,
b) Beschluss des Haushaltplanes der Studierendenschaft, das Nähere regelt die Finanzordnung,
c) die Festlegung der Höhe des Beitrags der Mitglieder der Studierendenschaft,
d) die Festlegung der Höhe der Zuwendungen an die Organe der verfassten Studierendenschaft,
e) Verfügung über das Vermögen der Studierendenschaft, soweit der Betrag die Höhe von 1500 Euro übersteigt,
f) Beschlussfassung über den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses,
g) Wahl und Abwahl der Mitglieder des AStA,
h) Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Mitglieder des AStA,
i) Entlastung der Mitglieder des AStA,
j) die Erstellung von Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Studierendenschaft,
k) Wahl von zwei studentischen Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Frankfurt (Oder),
l) Zusammenschlüsse in Organisationen mit Vertretungen anderer Hochschulen und die Mitgliedschaft in Verbänden.

 

Das StuPa ist demnach organisationsrechtlich für alle Belange der Studierendenschaft zuständig. Dies in stärkster Form durch den Erlass von Richtlinien mit einem Geltungsbereich für Studierende und inneruniversitäre Einrichtungen. Ferner durch die gezielte Förderung bestimmter Projekte, ergo politische Handlung durch die Organisation des Haushalts.

In leichterer Form kann und muss das StuPa als Vertretung der Studis Positionen und Stellung zu politischen Themen beziehen und macht dies durch die Beschlüsse von Stellungnahmen. Diese können als Ausrichtung auf die Stellen der Universitäten oder andere angesprochene Stellen wirken.

Das StuPa vertritt alle Belange der Studis und die Studis in allen Belangen. Unsere Aufgabe liegt durch all diese Möglichkeiten wertorientierte und liberale Projekte zu fördern und links wie rechts von der Viadrina fernzuhalten.

Bei der Verteilung achten wir vor allem auf regionale Projekte und auf die Förderung der Initiativen an der Viadrina. Durch die Form der Beschlüsse möchten wir vor allem die Rechtstaatlichkeit des Parlaments wahren, welche unter den anderen Fraktionen nicht selten leidet. Bei den Beschlüssen und den Stellungnahmen richten wir vor allem unser Augenmerk auf die Verteidigung liberaler Werte.